Außergerichtliche Streitbeilegung

Gütestellen

Ein freiwilliges Güteverfahren vor einer anerkannten Gütestelle bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell und kostengünstig auf außergerichtlichem Wege beizulegen.

Im Jahr 2000 wurde mit dem Bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) außerdem die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung eingeführt. Wer einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht wegen Nachbarstreitigkeiten oder bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre führen will, muss grundsätzlich vorher ein Schlichtungsverfahren bei einer im Landgerichtsbezirk zugelassenen Gütestelle durchführen. Anderenfalls wäre die Klage unzulässig und könnte schon allein deswegen abgewiesen werden.

Bei der Geschäftsstelle des AugsburgerAnwaltVereins können Sie eine Liste aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhalten, die im Landgerichtsbezirk Augsburg als Gütestelle nach dem BaySchlG zugelassen sind. Soweit Sie einen Schlichter außerhalb des Landgerichtsbezirks suchen sollten, wenden Sie sich am besten an die Rechtsanwaltskammer München.


Mediation

Mediation ist eine Methode zur Befriedung und Beilegung von Konflikten, bei der der/die Mediator/in die Konfliktparteien dabei unterstützt, für ihren Konflikt Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten gleichermaßen einen Gewinn darstellen. Damit unterscheidet sich die Mediation maßgeblich vom „klassischen“ Rechtsstreit, in dem üblicherweise die eine Partei gewinnt und die andere verliert. An die Stelle des Richterspruchs tritt so bei der Mediation eine unter Mithilfe des Mediators von den Beteiligten selbst erarbeitete und akzeptierte Lösung.

Ein wichtiger Vorteil ist, dass auf diese Weise die Entscheidungsgewalt bei den Konfliktparteien bleibt. Außerdem bietet die Mediation mehr Flexibilität: Die Interessen der Parteien können unter Einbeziehung auch unternehmerischer und wirtschaftlicher Aspekte betrachtet und kreative Lösungen vereinbart werden. Dabei ist die Mediation nicht auf Vergangenheitsbewältigung gerichtet, sondern hat eine deutliche zukunftsorientierte Perspektive.

Mediation ist grundsätzlich in allen Rechtsgebieten möglich. Das Verfahren ist streng vertraulich, so dass kein Dritter vom Verfahren oder seinem Ausgang erfährt. Die Kosten des Mediationsverfahrens sind Verhandlungssache. Häufig sind Mediationskosten über die Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Bei der Geschäftsstelle des AugsburgerAnwaltVereins können Sie erfragen, welche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Mediatoren tätig sind. Soweit Sie Mediatoren außerhalb des Landgerichtsbezirks suchen sollten, wenden Sie sich am besten an die Rechtsanwaltskammer München.

Aktuelle Veranstaltungen für Mitglieder

30. Januar 2025, 19:00, „Das Wirtshaus unter dem Bogen“ (Unter dem Bogen 4, 86150 Augsburg; 2. OG)

Monatsveranstaltung mit Neujahrsempfang

Inzwischen ist es schon Tradition, im Rahmen der ersten Monatsveranstaltung im Jahr gemeinsam auf unser Wohl anzustoßen.Dazu laden wir Sie am 30.01.2025 herzlich ein.
Der Abend soll aber auch dazu dienen, uns mit der zu Jahresbeginn eingeführten E-Rechnung auseinanderzusetzen. Unser Vorstandskollege Felix Egner hat sich freundlicherweise bereit erklärt, in das Thema einzuführen, so dass wir uns anschließend über weitere damit zusammenhängende Fragen austauschen können.
Die Veranstaltung verbunden mit einem Sektempfang, zu dem Sie der AAV herzlich einlädt, findet wie gewohnt in unserem Vereinslokal „Wirtshaus unter dem Bogen“ (Saal 2. OG) statt. Der Vortrag beginnt um 19.00 Uhr; ab 18.00 Uhr treffen wir uns für ein gemütliches Beisammensein und Abendessen wie immer auf Selbstzahlerbasis.

Donnerstag, 27. Februar 2025, 19:00 Uhr, im Foyer des Textilmuseums (tim) in Augsburg Provinostraße 46, 86153 Augsburg

Anwaltfasching 2025

Unser Anwaltfasching findet in diesem Jahr am 27.02.2025, 19.00 Uhr s.t., Einlass ab 18.30 Uhr, im Foyer des Textilmuseums (tim) in Augsburg statt. Wir feiern im TIM unter dem Motto „Überall Magie“.
Es wird gebeten. sich mit dem zugesandten Anmeldeformular aus organisatorischen Gründen baldmöglichst anzumelden.