Außergerichtliche Streitbeilegung
Gütestellen
Ein freiwilliges Güteverfahren vor einer anerkannten Gütestelle bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell und kostengünstig auf außergerichtlichem Wege beizulegen.
Im Jahr 2000 wurde mit dem Bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) außerdem die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung eingeführt. Wer einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht wegen Nachbarstreitigkeiten oder bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre führen will, muss grundsätzlich vorher ein Schlichtungsverfahren bei einer im Landgerichtsbezirk zugelassenen Gütestelle durchführen. Anderenfalls wäre die Klage unzulässig und könnte schon allein deswegen abgewiesen werden.
Bei der Geschäftsstelle des AugsburgerAnwaltVereins können Sie eine Liste aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhalten, die im Landgerichtsbezirk Augsburg als Gütestelle nach dem BaySchlG zugelassen sind. Soweit Sie einen Schlichter außerhalb des Landgerichtsbezirks suchen sollten, wenden Sie sich am besten an die Rechtsanwaltskammer München.
Mediation
Mediation ist eine Methode zur Befriedung und Beilegung von Konflikten, bei der der/die Mediator/in die Konfliktparteien dabei unterstützt, für ihren Konflikt Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten gleichermaßen einen Gewinn darstellen. Damit unterscheidet sich die Mediation maßgeblich vom „klassischen“ Rechtsstreit, in dem üblicherweise die eine Partei gewinnt und die andere verliert. An die Stelle des Richterspruchs tritt so bei der Mediation eine unter Mithilfe des Mediators von den Beteiligten selbst erarbeitete und akzeptierte Lösung.
Ein wichtiger Vorteil ist, dass auf diese Weise die Entscheidungsgewalt bei den Konfliktparteien bleibt. Außerdem bietet die Mediation mehr Flexibilität: Die Interessen der Parteien können unter Einbeziehung auch unternehmerischer und wirtschaftlicher Aspekte betrachtet und kreative Lösungen vereinbart werden. Dabei ist die Mediation nicht auf Vergangenheitsbewältigung gerichtet, sondern hat eine deutliche zukunftsorientierte Perspektive.
Mediation ist grundsätzlich in allen Rechtsgebieten möglich. Das Verfahren ist streng vertraulich, so dass kein Dritter vom Verfahren oder seinem Ausgang erfährt. Die Kosten des Mediationsverfahrens sind Verhandlungssache. Häufig sind Mediationskosten über die Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Bei der Geschäftsstelle des AugsburgerAnwaltVereins können Sie erfragen, welche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Mediatoren tätig sind. Soweit Sie Mediatoren außerhalb des Landgerichtsbezirks suchen sollten, wenden Sie sich am besten an die Rechtsanwaltskammer München.
Aktuelle Veranstaltungen für Mitglieder
Freitag 20. September 2024, 13:00 s.t., Anlage des TC Schießgraben
Tennisturnier (§§-Cup)
Auch in diesem Jahr findet wieder unser traditionelles und beliebtes Tennisturnier um den Werner-Schaefer-Gedächtnispokal („§§-Cup“) auf der Anlage des TC Schießgraben statt.
Wir laden Sie hierzu zusammen mit dem Bayerischen Richterverein, Bezirksverband Augsburg, herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme, sei es als Spieler, Zuschauer oder (nur) am geselligen Beisammensein am Abend.
Nähere Informationen entnehmen Sie der gesondert zugegangenen Einladung.
24. Oktober 2024, 19:00, „Das Wirtshaus unter dem Bogen“ (Unter dem Bogen 4, 86150 Augsburg; 2. OG)
Vorstellung des LOStA Thomas Weith
Der neue Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Augsburg, Herr Ltd. OStA. Thomas Weith, besucht den AAV in unserem Vereinslokal „Wirtshaus unter dem Bogen“. Ein interessanter Abend nicht nur für Strafrechtler.