Mitglied werden


Informationen und Hintergründe

Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können dem AugsburgerAnwaltVerein beitreten.

Der Verein vermittelt berufsbezogene Informationen und bietet weitergehenden Service sowie Fortbildung für seine Mitglieder. Daneben ist satzungsgemäßer Zweck des Vereins die Wahrung und Förderung der beruflichen Interessen sowie die Pflege des gesellschaftlichen Lebens seiner Mitglieder.

In den ersten drei Kalenderjahren nach ihrer Erstzulassung sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von der Beitragspflicht freigestellt. Sie können die Vorzüge des AugsburgerAnwaltVereins kostenlos testen und genießen. Ansonsten beträgt der Jahresbeitrag für die Mitglieder derzeit 195,00 Euro.

Der AugsburgerAnwaltVerein ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Als Mitglied des örtlichen Anwaltvereins profitieren Sie daher auch vom umfangreichen Leistungsangebot des Dachverbandes.

Um Mitglied des AugsburgerAnwaltVereins zu werden, bitten wir Sie, sich den nachfolgenden Antrag auszudrucken und ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle zu übermitteln.

Mitgliedsantrag.pdf


Mitglieder-Rabatte

Der AugsburgerAnwaltVerein bietet seinen Mitgliedern eine Vielzahl geldwerter Leistungen und Vorteile. Interessiert? Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie hier.


Aktuelle Veranstaltungen für Mitglieder

16. November 2023, 19:00, „Das Wirtshaus unter dem Bogen“ (Unter dem Bogen 4, 86150 Augsburg; 2. OG)

Monatsveranstaltung im November: Vermögensabschöpfungsgesetz

Sechs Jahre Reform des Vermögensabschöpfungsgesetzes – Der Insolvenzverwalter, der Verletztenvertreter und die Staatsanwaltschaft.
Auch für die Monatsveranstaltung im November konnten wir einen absoluten Spezialisten zum Thema finden: Herr Kollege Constantin Graf Salm-Hoogstraeten hat gemeinsam mit Prof. Becker / Universität Augsburg eine Evaluation des § 111i StPO (Insolvenzantragsrecht der StA) durchgeführt. Ausgehend von dieser Evaluation wird der Vortrag viele Praxistipps für die Vertretung des Verletzten, insbesondere bei Kapitalanlagebetrug geben.
Auf Wunsch stellen wir eine Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht aus.
Die Veranstaltung findet wie gewohnt in unserem Vereinslokal „Wirtshaus unter dem Bogen“ (Saal 2. OG) statt. Der Vortrag beginnt um 19.00 Uhr; ab 18.00 Uhr treffen wir uns für ein gemütliches Beisammensein und Abendessen wie immer auf Selbstzahlerbasis.