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Vermögen vererben: Nur formal korrekte Testamente sind gültig.

Bei knapp der Hälfte der Erbfälle in Deutschland fehlt ein gültiges Testament, wie eine Studie der Postbank zeigt. Damit es gültig ist, muss ein Testament allerdings einigen formalen Anforderungen genügen. Darauf wollen wir vom AugsburgerAnwaltVerein Sie mit den nachfolgenden Informationen hinweisen.. » weiterlesen

Willkommen beim AugsburgerAnwaltVerein!

Sie erreichen uns über unsere Geschäftsstelle im Justizgebäude


Am Alten Einlass 1
86150 Augsburg
Zimmer 82

persönlich, telefonisch unter 0821 - 33 692 oder per E-Mail unter augsburger-anwaltverein@t-online.de.

Geschäftszeiten:

Montag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr

Strafverteidigernotdienst des AugsburgerAnwaltVereins an Wochenenden und Feiertagen:

Telefonnummer 0172-822 8558

Die Tätigkeit im Rahmen des Strafverteidigernotdienstes ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach den gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen.




Anfahrtsbeschreibung


In Kürze

Erstmals wurde der AugsburgerAnwaltVerein im Jahre 1878 gegründet. Nach der Auflösung während der nationalsozialistischen Herrschaft wurde er im Jahre 1950 zum zweiten Male gegründet. Der AugsburgerAnwaltVerein ist ein eingetragener rechtsfähiger Verein.

Jede/r im zugelassene/r Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt kann Mitglied werden. Der AugsburgerAnwaltVerein ist wiederum Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Aktuelle Veranstaltungen für Mitglieder

16. November 2023, 19:00, „Das Wirtshaus unter dem Bogen“ (Unter dem Bogen 4, 86150 Augsburg; 2. OG)

Monatsveranstaltung im November: Vermögensabschöpfungsgesetz

Sechs Jahre Reform des Vermögensabschöpfungsgesetzes – Der Insolvenzverwalter, der Verletztenvertreter und die Staatsanwaltschaft.
Auch für die Monatsveranstaltung im November konnten wir einen absoluten Spezialisten zum Thema finden: Herr Kollege Constantin Graf Salm-Hoogstraeten hat gemeinsam mit Prof. Becker / Universität Augsburg eine Evaluation des § 111i StPO (Insolvenzantragsrecht der StA) durchgeführt. Ausgehend von dieser Evaluation wird der Vortrag viele Praxistipps für die Vertretung des Verletzten, insbesondere bei Kapitalanlagebetrug geben.
Auf Wunsch stellen wir eine Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht aus.
Die Veranstaltung findet wie gewohnt in unserem Vereinslokal „Wirtshaus unter dem Bogen“ (Saal 2. OG) statt. Der Vortrag beginnt um 19.00 Uhr; ab 18.00 Uhr treffen wir uns für ein gemütliches Beisammensein und Abendessen wie immer auf Selbstzahlerbasis.