Aktuelle Hinweise:Reform der Sicherungsverwahrung
Grundsätzlich begrüßt der AugsburgerAnwaltVerein (AAV) , dass der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung beschränkt werden soll.
Zu rechtfertigen ist eine solche einschneidende Maßnahme, mit der Menschen nach Verbüßung ihrer Strafe weiterhin die Freiheit entzogen wird, nur bei der Gefahr der Begehung schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen.
„Ein tragfähiges Konzept für eine Sicherungsverwahrung muss sich durch angemessene und nachhaltige Therapieleistungen und einen menschlichen Vollzug legitimieren“, so Rechtsanwalt Franz Lutz, Vorsitzender des AAV.
Bei der geplanten Stärkung der Führungsaufsicht ist insbesondere darauf zu achten, dass hinreichende personelle Ressourcen, konkret mehr Bewährungshelfer, bereitgestellt werden.
Bedenken hat der AAV, dass von einer Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in den Eckpunkten keine Rede mehr ist. Das bedeutet nach Ansicht des AAV: Sie wird nicht aus dem Gesetz gestrichen, sondern nur nach den Vorstellungen des Gesetzgebers für künftige Fälle keine Rolle mehr spielen. „Dies reicht aber bei weitem nicht aus“, so Lutz weiter. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung müsse abgeschafft werden, denn sie sei verfassungs- und menschenrechtswidrig.
Entscheidend ist, dass die von der Sicherungsverwahrung oder -unterbringung Betroffenen ernsthafte therapeutische Bemühungen erhalten. Hier muss ein dichtes Regelwerk geschaffen werden, das die staatlichen Stellen dazu zwingt, alle gegebenen Möglichkeiten zur Therapie und Heilung auszuschöpfen und die betroffenen Menschen nicht bloß zu verwahren. „Die Unterbringung muss sich vom Strafvollzug deutlich unterscheiden“, betont Lutz weiter. Es müsse sichergestellt sein, dass nicht die Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung, sondern auch deren Ausgestaltung gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Dies betrifft auch die Therapieplanerstellung. Sonst werde außer neuen Begriffen nichts gewonnen sein und der jetzige unbefriedigende, teilweise menschenrechtswidrige Zustand andauern.
Franz Lutz, Vorsitzender AugsburgerAnwaltVerein