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Veranstaltungen:


Donnerstag 16. Februar 2012, 19.00 Uhr

Anwaltsfasching


Dienstag, 06. März 2012, nachmittags

Fachseminar: RA Wenter / Bozen: Regulierung von Verkehrsunfällen in Italien, italienisches Sachschaden- und Personenschadenrecht. Der Unfall - meist deutscher - Mandanten in Italien im Spannungsverhältnis zu 4. und 5. EU-KH-Richtlinie, prozessuale Fragen, Bescheinigung nach FAO

Donnerstag 15. März 2012, 19.30 Uhr

Besuch der Puppenkiste, gemeinsame Veranstaltung mit dem Richterverein



28.09.11
Aktuelle Hinweise:

AugsburgerAnwaltVerein begrüßt Reform des Berufungsrechts

Der AugsburgerAnwaltVerein (AAV) begrüßt, dass der Bundesrat auf seiner Sitzung vom 23. September 2011 die Reform des Berufungsrechts beschlossen hat und nicht der Empfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates gefolgt ist, der empfohlen hatte, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten vor. Diese Änderung hat der AAV, als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.

„Damit wird der Zugang zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich verbessert“, so Rechtsanwalt Franz Lutz, Vorsitzender des AAV. Bisher kam es im Bereich des Berufungsrechts zu einer unterschiedlichen Praxis an den Land- und Oberlandesgerichten.



Franz Lutz, Rechtsanwalt, Vorsitzender

 


Der Augsburger Anwaltverein
Dokument erstellt am 04.06.05

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Erstmals wurde der Augsburger Anwaltverein im Jahre 1878 gegründet. Nach der Auflösung im „Dritten Reich“ 1933 bis 1945 wurde er im Jahre 1950 zum zweiten Male gegründet. Der AugsburgerAnwaltverein ist ein eingetragener rechtsfähiger Verein.

Jede/r im Landgerichtsbezirk Augsburg zugelassene/r Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt kann Mitglied werden. Der Augsburger Anwaltverein ist wiederum Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der sozusagen der Verein der AnwaltVereine ist; siehe auch:

www.anwaltverein.de

Der Augsburger Anwaltverein stellt einen freiwilligen Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf lokaler und Bundesebene dar.

Der Augsburger Anwaltverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch fachliche Information und Fortbildung. Er pflegt Kontakt zu den örtlichen Gerichten aller Gerichtszweige und zu allen Behörden.
 
Der Verein stellt ein Bindeglied zwischen dem rechtssuchenden Bürger und den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dar.

Dazu dient neben diesem Internetauftritt vor allem die Geschäftsstelle des Augsburger Anwaltvereins, die sich im Justizgebäude in 86150 Augsburg, Am alten Einlass 1, Zimmer 82 befindet.

In den fünfziger Jahren zählte der Verein ca. 70 Mitglieder, um 2000 waren es ca. 500. Der aktuelle Mitgliederstand beträgt 676.

Stand Juni 2010






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© AugsburgerAnwaltVerein - 2011