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Wir dürfen auf folgende aktuelle Veranstaltungen hinweisen:

Freitag, den 24. September 2010

22. Tennisturnier der Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte um den Augsburger §§ - Cup

Hinweis:

Das Anwaltszimmer im alten Justizgebäude befindet sich ab sofort im ersten Stock des Gebäudes unter der Nummer 187. Es ist mit dem ursprünglich von Ihnen erworbenen Schlüssel zugänglich.



30.08.10
Aktuelle Hinweise:

Reform der Sicherungsverwahrung

Grundsätzlich begrüßt der AugsburgerAnwaltVerein (AAV) , dass der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung beschränkt werden soll.

Zu rechtfertigen ist eine solche einschneidende Maßnahme, mit der Menschen nach Verbüßung ihrer Strafe weiterhin die Freiheit entzogen wird, nur bei der Gefahr der Begehung schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen.

„Ein tragfähiges Konzept für eine Sicherungsverwahrung muss sich durch angemessene und nachhaltige Therapieleistungen und einen menschlichen Vollzug legitimieren“, so Rechtsanwalt Franz Lutz, Vorsitzender des AAV.

Bei der geplanten Stärkung der Führungsaufsicht ist insbesondere darauf zu achten, dass hinreichende personelle Ressourcen, konkret mehr Bewährungshelfer, bereitgestellt werden.

Bedenken hat der AAV, dass von einer Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in den Eckpunkten keine Rede mehr ist. Das bedeutet nach Ansicht des AAV: Sie wird nicht aus dem Gesetz gestrichen, sondern nur nach den Vorstellungen des Gesetzgebers für künftige Fälle keine Rolle mehr spielen. „Dies reicht aber bei weitem nicht aus“, so Lutz weiter. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung müsse abgeschafft werden, denn sie sei verfassungs- und menschenrechtswidrig.

Entscheidend ist, dass die von der Sicherungsverwahrung oder -unterbringung Betroffenen ernsthafte therapeutische Bemühungen erhalten. Hier muss ein dichtes Regelwerk geschaffen werden, das die staatlichen Stellen dazu zwingt, alle gegebenen Möglichkeiten zur Therapie und Heilung auszuschöpfen und die betroffenen Menschen nicht bloß zu verwahren. „Die Unterbringung muss sich vom Strafvollzug deutlich unterscheiden“, betont Lutz weiter. Es müsse sichergestellt sein, dass nicht die Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung, sondern auch deren Ausgestaltung gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Dies betrifft auch die Therapieplanerstellung. Sonst werde außer neuen Begriffen nichts gewonnen sein und der jetzige unbefriedigende, teilweise menschenrechtswidrige Zustand andauern.



Franz Lutz, Vorsitzender AugsburgerAnwaltVerein




Der Augsburger Anwaltverein
Dokument erstellt am 04.06.05

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Erstmals wurde der Augsburger Anwaltverein im Jahre 1878 gegründet. Nach der Auflösung im „Dritten Reich“ 1933 bis 1945 wurde er im Jahre 1950 zum zweiten Male gegründet. Der AugsburgerAnwaltverein ist ein eingetragener rechtsfähiger Verein.

Jede/r im Landgerichtsbezirk Augsburg zugelassene/r Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt kann Mitglied werden. Der Augsburger Anwaltverein ist wiederum Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der sozusagen der Verein der AnwaltVereine ist; siehe auch:

www.anwaltverein.de

Der Augsburger Anwaltverein stellt einen freiwilligen Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf lokaler und Bundesebene dar.

Der Augsburger Anwaltverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch fachliche Information und Fortbildung. Er pflegt Kontakt zu den örtlichen Gerichten aller Gerichtszweige und zu allen Behörden.
 
Der Verein stellt ein Bindeglied zwischen dem rechtssuchenden Bürger und den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dar.

Dazu dient neben diesem Internetauftritt vor allem die Geschäftsstelle des Augsburger Anwaltvereins, die sich im Justizgebäude in 86150 Augsburg, Am alten Einlass 1, Zimmer 82 befindet.

In den fünfziger Jahren zählte der Verein ca. 70 Mitglieder, um 2000 waren es ca. 500. Der aktuelle Mitgliederstand beträgt 676.

Stand Juni 2010






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©AugsburgerAnwaltVerein 2004