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Vermögen vererben: Nur formal korrekte Testamente sind gültig.

Bei knapp der Hälfte der Erbfälle in Deutschland fehlt ein gültiges Testament, wie eine Studie der Postbank zeigt. Damit es gültig ist, muss ein Testament allerdings einigen formalen Anforderungen genügen. Darauf wollen wir vom AugsburgerAnwaltVerein Sie mit den nachfolgenden Informationen hinweisen.. » weiterlesen

Willkommen beim AugsburgerAnwaltVerein!

Sie erreichen uns über unsere Geschäftsstelle im Justizgebäude


Am Alten Einlass 1
86150 Augsburg
Zimmer 82

persönlich, telefonisch unter 0821 - 33 692 oder per E-Mail unter augsburger-anwaltverein@t-online.de.

Geschäftszeiten:

Montag und Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Strafverteidigernotdienst des AugsburgerAnwaltVereins an Wochenenden und Feiertagen:

Telefonnummer 0172-822 8558

Die Tätigkeit im Rahmen des Strafverteidigernotdienstes ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach den gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen.




Anfahrtsbeschreibung


In Kürze

Erstmals wurde der AugsburgerAnwaltVerein im Jahre 1878 gegründet. Nach der Auflösung während der nationalsozialistischen Herrschaft wurde er im Jahre 1950 zum zweiten Male gegründet. Der AugsburgerAnwaltVerein ist ein eingetragener rechtsfähiger Verein.

Jede/r im zugelassene/r Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt kann Mitglied werden. Der AugsburgerAnwaltVerein ist wiederum Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

Aktuelle Veranstaltungen für Mitglieder

Freitag 22./Samstag 23. September 2023, Innsbruck

32. Herbstausflug des AugsburgerAnwaltVereins
Allen Interessenten dürfen wir ihn nochmals ganz herzlich ans Herz legen:
Der 32. Herbstausflug des AugsburgerAnwaltVereins findet in diesem Jahr bereits am Freitag 22./Samstag 23. September 2023 statt. Das Ziel wird dieses Jahr die Hauptstadt Tirols sein: Es geht nach Innsbruck!
Anmeldung bei unserer Geschäftsstelle per E-Mail (augsburger-anwaltverein@t-online.de)  unter gleichzeitiger Überweisung des Unkostenbeitrages von 95.-- €/Person.
Stornierungen können bis 30. Juni 2023 kostenfrei erfolgen.

05. Oktober 2023, 19.00, Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Schießgrabenstr. 14, 86150 Augsburg, (1. OG)

Monatsveranstaltung im Oktober: Hinweisgeberschutzgesetz (§ 15 FAO)
Unser Kollege Wolfgang A. Schmid wird zum brandaktuellen Hinweisgeberschutzgesetz referieren, das erst jüngst zum 01.07.2023 in Kraft getreten ist, aber bereits viel Beratungsbedarf bei Mandanten ausgelöst hat. Mit Herrn Kollegen Schmid haben wir dabei einen ausgewiesenen Praktiker gewinnen können, der vielfältig referiert und veröffentlicht hat und seit 2011 als Hinweisgeberbeauftragter in Compliance-Systemen tätig ist, also aus erster Hand zur Thematik berichten.
Unser Vereinslokal ist an diesem Abend leider bereits anderweitig belegt. Daher wird die Veranstaltung am 05. Oktober 2023 in den Räumen der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Schießgrabenstr. 14, 86150 Augsburg, (1. OG) stattfinden, allerdings zur gewohnten Uhrzeit um 19.00 Uhr. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie daher ausnahmsweise um vorherige Anmeldung, möglichst bis zum 29.09.2023, wobei natürlich auch Kurzentschlossene jederzeit willkommen sind.